Was passiert, wenn das Coronavirus Studenten bedroht?

Corona-Schule

Laut einer Studie sind Universitätsgelände vom Coronavirus betroffen Superspreizer. Welche rechtlichen Auswirkungen hat diese Kategorisierung?

Notre Dame ist ein gutes Beispiel. Im Frühjahr und Sommer 2020 lag die Infektionsrate der Schule bei weniger als einem halben Prozent.

Eine Woche nach Wiederaufnahme des Unterrichts war die Infektionsrate um über 300 Prozent gestiegen.

Erschwerend kommt hinzu, dass viele infizierte junge Menschen fast keine Symptome haben, aber dennoch ansteckend sind. Sie verbreiten also das Virus, ohne es zu wissen.

Die Hochschulen ergreifen Maßnahmen. Im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus hat Notre Dame die Zahl der Tests erhöht und die meisten Versammlungen mit mehr als zehn Personen verboten.

„Dann verlassen Sie sich nicht nur auf Masken und soziale Distanzierung und die Einhaltung aller möglichen Regeln, denn allein durch die Verbesserung des Testmechanismus wird die Reproduktionszahl tatsächlich drastisch gesenkt“, bemerkte Dr. Howard Forman von der Yale Medical School.

Abschluss und zivilrechtliche Ansprüche von Studenten

Fast unmittelbar nach dem Ausbruch des neuen Coronavirus im März 2020 sagten Universitäten und Hochschulen landesweit Live-Kurse ab und verlagerten den gesamten Unterricht online.

Bis zum Frühsommer hatten Studierende rund 100 Klagen gegen diese Institutionen eingereicht.

Bei den meisten Klagen handelte es sich um Vertragsbruch und ungerechtfertigte Bereicherung.

In einfachem Englisch weigerten sich die Schulen, Live-Unterricht anzubieten, und verdienten aufgrund der geringeren Kosten des Online-Unterrichts mehr Geld, während die Schüler darunter litten.

Bei diesen Maßnahmen wird darauf geachtet, Entscheidungen zur Abschaltung nicht zu kritisieren.

Stattdessen machen die Kläger geltend, dass der Online-Unterricht ein schlechter Ersatz für den Live-Unterricht sei, für den sie bezahlt hätten.

Die Klage von Studenten dagegen eingereicht Harvard Law School ist ein gutes Beispiel.

Erfolg oder Misserfolg hängen in der Regel vom Sachverhalt ab. Studierende haben in der Regel eine starke Position, wenn die Schule eindeutig Live-Lernen verspricht oder niedrigere Studiengebühren für Online-Kurse verlangt. Ansonsten stehen die Schulen gut da.

Viele studentische Klagen streben den Status einer Sammelklage an.

In großen Bundesstaaten wie New York, Texas, Florida und Kalifornien könnte die Zertifizierung dazu führen, dass Hunderttausende Studierende Anspruch auf Schadensersatz haben.

Bei einem Vertragsanspruch beschränken sich diese Schäden in der Regel auf wirtschaftliche Verluste wie Studiengebühren und Anwaltskosten.

Darüber hinaus waren viele Schüler gezwungen, nach einer alternativen Unterkunft zu suchen, als ihre Schulen geschlossen wurden. Möglicherweise besteht auch für diese Verluste eine Entschädigung.

Eröffnungs- und Studentenverletzungsansprüche

Wie oben erläutert, sind neben Gefängnissen, Pflegeheimen und einigen anderen Orten auch Hochschulen und Universitäten Brutstätten für Kontaminationen.

Die Zentren für Krankheitskontrolle hat Richtlinien für Hochschulen und Universitäten erstellt, die Live-Unterricht anbieten.

Zu diesen Richtlinien gehören:

  • Testen,
  • Kontaktverfolgung,
  • Sonderregelungen für Wohnheime und andere Gemeinschaftsräume,
  • Desinfizieren,
  • Quarantäne und
  • Umgang mit Corona-Stress.

In den meisten Fällen legen diese Richtlinien den Pflegestandard klar fest. Wenn der Staat oder Landkreis andere Richtlinien erlassen hat, können diese lokalen Regeln ausschlaggebend sein.

Ein Fahrlässigkeitsanspruch besteht grundsätzlich aus vier Elementen. Erstens muss die Schule gegenüber den Schülern eine rechtliche Verpflichtung haben.

In den meisten Fällen stimmt das. Zweitens muss die Schule ihre Fürsorgepflicht verletzen. Die Nichteinhaltung der Sorgfaltsstandards ist ein Beweis für Fahrlässigkeit.

Drittens muss der Kläger einen tatsächlichen Schaden erleiden.

Das bedeutet in der Regel eine Infektion mit dem Coronavirus. Stress und Angst wegen des Coronavirus sind zwar real, aber möglicherweise nicht umsetzbar.

Die Ursache, das vierte Element, könnte das große Element sein.

Die Kläger müssen die mangelnde Betreuung der Schule mit ihren Infektionen in Verbindung bringen. Hier könnten einige Einwände gegen Fahrlässigkeit ins Spiel kommen, vor allem die Übernahme des Risikos und ein komparatives Verschulden.

Ansprüche aus Schul- und Betriebsunterbrechungen

Normalerweise treffen Pandemien jeden ungefähr gleich, und COVID-19 ist da keine Ausnahme. Den Schülern geht es schlecht, und auch den Schulen geht es schlecht.

Ein gutes Beispiel ist die Einschreibung ausländischer Studierender. Einer Studie zufolge ist die Einschreibungsquote internationaler Studierender um 10 % gesunken beinahe die Hälfte.

Internationale Reisebeschränkungen und inländische Corona-Beschränkungen sind für viele Studierende einfach zu viel, um sie zu überwinden.

Besonders betroffen sind kleinere Hochschulen, die fast ausschließlich auf Studiengebühren angewiesen sind.

Es könnte ein Licht am Ende des Tunnels sein.

Die meisten Hochschulen und Universitäten verfügen über eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese Policen decken in der Regel Verluste, die entstehen, wenn Kunden durch physische Schäden abgewiesen werden.

Es scheint klar, dass das Coronavirus in diese Kategorie fällt.

Viele Versicherungsgesellschaften definieren „physischen Schaden“ jedoch eng als Feuer, Straftaten, Hurrikane oder andere Verluste durch Unfälle.

Der Vertragstext ist in der Regel entscheidend.

Nach dem SARS-Ausbruch im Jahr 2003 schlossen einige Versicherungsgesellschaften „Infektionskrankheiten“ ausdrücklich aus.

Andere Richtlinien sind viel vager, so dass in diesen Fällen a New Yorker Versicherungsanwalt in böser Absicht hat eine Kampfchance.

Die Corona-Beschränkungen haben Studierenden und Universitäten wirtschaftlich geschadet.

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